Rotlichtverstoß – Strafen, Punkte und mögliche Ausnahmen

Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit kann schwere Folgen haben: Wer eine rote Ampel überfährt, begeht einen sogenannten Rotlichtverstoß. Vielen Autofahrern ist nicht bewusst, dass es sich dabei um eine der härtesten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr handelt. Neben hohen Geldbußen drohen Punkte in Flensburg und sogar Fahrverbote. Doch nicht jeder Rotlichtverstoß ist gleich – und in manchen Fällen bestehen Chancen, sich erfolgreich zu wehren.

Einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß?

Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von Verstößen:

  • Einfacher Rotlichtverstoß: Wenn die Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens kürzer als eine Sekunde auf Rot stand. Strafe: 90 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß: Wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot war. Strafe: mindestens 200 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Zusätzlich erhöhen sich Strafen, wenn durch das Überfahren andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder gar ein Unfall verursacht wird. In solchen Fällen sind auch deutlich höhere Geldbußen oder strafrechtliche Verfahren möglich.

Wie wird ein Rotlichtverstoß nachgewiesen?

In der Regel erfolgt der Nachweis durch stationäre oder mobile Rotlichtüberwachungsanlagen. Diese schalten erst dann, wenn die Ampel sicher auf Rot steht, und machen mehrere Fotos, um den Verstoß zweifelsfrei zu dokumentieren. Auch Polizeibeamte können einen Rotlichtverstoß beobachten und melden.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es?

Nicht jeder Rotlichtverstoß ist eindeutig. Folgende Punkte können für Betroffene relevant sein:

  • Fehlerhafte Messung: Defekte oder falsch eingestellte Ampelanlagen können die Beweislage erschüttern.
  • Unklare Beweisfotos: Wenn nicht eindeutig erkennbar ist, dass das betroffene Fahrzeug tatsächlich bei Rot gefahren ist.
  • Notfallsituationen: Wer in einer akuten Gefahrensituation über die Ampel fährt, kann sich unter Umständen auf einen rechtfertigenden Notstand berufen.

Typische Missverständnisse

Viele Autofahrer glauben, dass schon das Überfahren der Haltelinie eine Strafe nach sich zieht. Tatsächlich liegt ein Rotlichtverstoß jedoch nur dann vor, wenn auch der Gefahrenbereich (z. B. Kreuzung) bei Rot befahren wird. Wer lediglich über die Haltelinie rollt und rechtzeitig anhält, begeht in der Regel nur eine geringere Ordnungswidrigkeit.

Fazit

Ein Rotlichtverstoß kann teuer werden und den Führerschein für Wochen kosten. Betroffene sollten sich bewusst sein, dass Gerichte in der Regel hart urteilen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Gleichzeitig lohnt es sich, den Bescheid auf Mess- oder Verfahrensfehler prüfen zu lassen – besonders, wenn ein Fahrverbot droht.