Ein Moment der Unachtsamkeit – und schon war der Abstand zum Vordermann zu gering. Abstandsverstöße gehören zu den häufigsten Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland. Doch wie genau wird der Abstand eigentlich gemessen? Und ab wann drohen Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot? Hier finden Sie alle wichtigen Antworten.
Was gilt eigentlich als Abstandsverstoß?
Ein Abstandsverstoß liegt vor, wenn Sie den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug unterschreiten – vor allem bei höheren Geschwindigkeiten ein erhebliches Risiko.
Die 1/2-Sekunden-Regel
Im Straßenverkehr gilt grundsätzlich:
Abstand = halber Tacho in Metern.
Fahren Sie also 100 km/h, sollte der Abstand mindestens 50 Meter betragen.
Alternativ gilt die 1/2-Sekunden-Regel: In zwei Sekunden sollte man an einem festen Punkt vorbeifahren, den das vorausfahrende Fahrzeug gerade passiert hat.
Wie wird der Abstand gemessen?
Für die Abstandsmessung kommen in der Praxis verschiedene Methoden zum Einsatz – oft in Kombination mit Videoaufzeichnungen.
1. Brückenmessung (VAMA / VKS)
Diese Methode ist besonders verbreitet:
- Kameras erfassen Fahrzeuge von Brücken aus
- Die Software misst den Abstand auf dem Video
- Messpunkte auf der Fahrbahn (z. B. weiße Linien) dienen als Referenz
2. Videonachfahrsysteme (ProViDa)
Zivilfahrzeuge der Polizei filmen vorausfahrende Fahrzeuge:
- Der Abstand wird während der Fahrt gemessen
- Besonders genau bei dynamischer Verfolgung
3. Lasermessung und Radar
Obwohl diese Methoden eher zur Geschwindigkeitsmessung genutzt werden, können sie auch bei Abstandsverstößen eine Rolle spielen – z. B. in Kombination mit Kameras.
Ab wann droht eine Strafe?
Je höher die Geschwindigkeit und je geringer der Abstand, desto schwerer wiegt der Verstoß. Die Bußgeldtabelle staffelt die Strafen nach Tempo und Restabstand:
Beispielhafte Sanktionen:
- Weniger als 5/10 des halben Tachowerts bei über 100 km/h: 👉 75 € Bußgeld, 1 Punkt
- Weniger als 3/10 des halben Tachowerts bei über 100 km/h: 👉 160 € Bußgeld, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot
- Weniger als 1/10 Abstand bei über 130 km/h: 👉 400 € Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Lohnt sich ein Einspruch bei Abstandsverstoß?
Ja – besonders bei:
- Zweifelhafter Messmethode
- Fehlender Kalibrierung des Systems
- Ungenauer Videoauswertung
- Nicht nachvollziehbarer Abstandsermittlung
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob der Vorwurf haltbar ist. Gerade bei Fahrverboten ist juristische Hilfe oft sinnvoll.
Was viele nicht wissen: Auch Auffahren kann ein Abstandsverstoß sein
Wird jemand „nur“ wegen Auffahrens beschuldigt, kann auch ein vorangegangener Abstandsverstoß gewertet werden – mit entsprechenden Folgen für Bußgeld und Punkte.
Fazit: Abstand halten – und Messung prüfen lassen
Ein Abstandsverstoß ist kein Kavaliersdelikt – vor allem bei hohem Tempo. Wer zu dicht auffährt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch ein Fahrverbot. Umso wichtiger ist es zu wissen, wie der Abstand gemessen wird – und ob die jeweilige Messung rechtlich korrekt durchgeführt wurde.