Handy am Steuer: Welche Strafe droht wirklich?

Ein kurzer Blick aufs Handy – und schon kann es teuer werden. Die Nutzung des Smartphones während der Fahrt ist in Deutschland streng geregelt und wird regelmäßig kontrolliert. Doch was genau ist erlaubt, was verboten, und welche Strafen drohen wirklich bei einem Verstoß? In diesem Beitrag klären wir auf.


Handy am Steuer: Was sagt das Gesetz?

Die rechtliche Grundlage findet sich in § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO). Danach ist es verboten, elektronische Geräte wie Smartphones, Tablets oder Laptops während der Fahrt in der Hand zu halten oder zu bedienen – es sei denn, das Fahrzeug steht und der Motor ist vollständig aus.


Was gilt als verbotene Nutzung?

Typische Verstöße:

  • Texten oder WhatsApp-Nachrichten lesen/schreiben
  • Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung
  • Navigationseingaben während der Fahrt
  • Social Media während der Fahrt aufrufen oder nutzen
  • Musik über das Smartphone bedienen

Erlaubt ist die Nutzung nur dann, wenn das Gerät:

  • nicht in der Hand gehalten wird
  • über Sprachsteuerung oder Freisprecheinrichtung bedient wird
  • nur bei ausgeschaltetem Motor vollständig genutzt wird (z. B. auf einem Parkplatz – Ampelstopp oder Stau zählen nicht!)

Welche Strafe droht bei Handy am Steuer?

Bußgelder & Punkte im Überblick:

  • Erstverstoß: 👉 100 € Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg
  • Mit Gefährdung: 👉 150 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • Mit Sachbeschädigung: 👉 200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • Wiederholungstäter: 👉 Erhöhte Strafen, mögliche MPU-Prüfung

Sonderregelungen für Fahrradfahrer

Auch auf dem Fahrrad ist die Handy-Nutzung verboten, sofern das Gerät in der Hand gehalten wird.

Strafe fürs Handy auf dem Fahrrad:

👉 55 € Verwarnungsgeld – unabhängig davon, ob Sie telefonieren, tippen oder scrollen.


Gibt es Ausnahmen?

Erlaubt ist:

  • Nutzung des Smartphones als Navi, wenn es in einer Halterung befestigt ist
  • Freisprechfunktion für Anrufe
  • Sprachsteuerung (z. B. Siri, Google Assistant)
  • Nutzung bei ausgeschaltetem Motor (z. B. auf einem Parkplatz)

⚠️ Achtung: Ein Ampelstopp oder Stau zählt nicht als Ausnahme – auch hier darf das Handy nicht in die Hand genommen werden!


Was tun bei einem Bußgeldbescheid?

Möglichkeiten zur Verteidigung:

  • War das Gerät wirklich in der Hand?
  • Liegt ein Irrtum oder eine Verwechslung vor?
  • Ist die Beweislage ausreichend (Foto, Video, Zeugenaussage)?
  • Wurde das Verfahren korrekt durchgeführt?

Ein Einspruch kann sich lohnen – besonders bei drohendem Fahrverbot. Lassen Sie den Fall idealerweise von einem Verkehrsanwalt prüfen.


Fazit: Finger weg vom Handy – sonst wird’s teuer

Die Nutzung des Handys am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Neben Bußgeld und Punkten kann im Ernstfall sogar der Führerschein auf dem Spiel stehen. Nutzen Sie Freisprecheinrichtungen oder Sprachsteuerung – und vermeiden Sie unnötige Risiken für sich und andere.